Obama macht Nägel mit Köpfen – die US Open Government Directive
Whitehouselogo
Ex Oriente Lux – hieß es einmal, doch in puncto eGovernment kommt das Licht jetzt eher aus dem Westen. Am 8. Dezember 2009 hat US Präsident Obama seine 11 seitige Open Government Direktive veröffentlicht – natürlich begleitet durch einen Live Video-Talk mit dem CIO und CTO der US-Bundesregierung auf der Whitehouse Website und einer Event page auf Facebook, wo man neben dem Live Video auch noch Fragen anderer an die Experten sehen oder gleich selbst welche stellen konnte.
Klare Ziele und ein straffer Zeitplan
War die Strategie von Obama bisher schon bestechend einfach und klar: “Government has to be open and participative” – so hat nun die Direktive präzisiert, wie genau die Bundesbehörden das Prinzip des Open Government umsetzen sollen. Hierzu gibt es klare Zielvorgaben. Obama selbst drückt sich dazu wie folgt aus:
This Open Government Directive establishes deadlines for action. But because of the presumption of openness that the President has endorsed, agencies are encouraged to advance their open government initiatives well ahead of those deadlines.
Man darf also auch erheblich schneller sein als die Deadlines…und die sind schon sehr ehrgeizig: in nur 45 Tagen muss jede Bundesbehörde mindestens drei wichtige Datenarten auf dem Bundesdatenportal www.data.gov veröffentlichen und in nur 60 Tagen ein eigenes Datenportal nach einheitlicher Nomenklatura freischalten:
Within 45 days, each agency shall identify and publish online in an open format at least three high-value data sets (see attachment section 3.a.i) and register those data sets via Data.gov. These must be data sets not previously available online or in a downloadable format.
Within 60 days, each agency shall create an Open Government Webpage located at http://www.[agency].gov/open
Transparenz als Wirtschaftsfaktor
Erwähnenswert ist die Begründung für die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten mit der Förderung der Nachvollziehbarkeit (Accountability) und “informierten Bürgerbeteiligung” sowie um wirtschaftliche Chancen zu schaffen. Darüberhinaus muss jede Bundesbehörde Feedbackkanäle anbieten sowie ihren Open Government – Umsetzungsplan veröffentlichen und wird angehalten sich (künftig) an die präsidialen Vorgaben zu halten, um Open Government Bundesportale durch eigene Zuarbeit zu unterstützen (z.B. www.recovery.gov, www.usaspending.gov).
Struktur und Inhalt der Open Government Pläne auf Behördenebene sind ebenfalls durch die Direktive vorgegeben. Sie schreiben für jeden der drei Blöcke: Transparenz, Kollaboration und Partzipation konkrete Inhalte vor, die von der Behörde mit Leben zu füllen sind. Da schnell Erfolgsgeschichten benötigt werden, um das Momentum aufrecht zu erhalten, muss jeder Open Government Plan auch eine Flagship-Initiative beschreiben, die zügig umgesetzt wird. Bürger- und Mitarbeiterbeteiligung werden bereits für die Entwicklung des Open Government Plans verpflichtend.
Neben der Bereitstellung öffentlicher Daten im Internetlegt die Direktive einen zweiten Schwerpunkt auf die Qualität von Verwaltungsdaten, mit besonderem Fokus auf Transparenz in der Verwendung staatlicher Ressourcen.
Kulturwandel – institutionalisiert
Der dritte Schwerpunkt ist vermutlich am schwierigsten umzusetzen. Er befaßt sich mit der Verankerung einer neuen Kultur der Offenen Verwaltung – im Live Chat war gar von einer Kulturrevolution die Rede :
To create an unprecedented and sustained level of openness and accountability in every agency, senior leaders should strive to incorporate the values of transparency, participation, and collaboration into the ongoing work of their agency. Achieving a more open government will require the various professional disciplines within the Government – such as policy, legal, procurement, finance, and technology operations – to work together to define and to develop open government solutions
Die Institutionalisierung des Kulturwandels möchte der Präsident jedoch auch nicht dem Zufall überlassen – auch hier gibt es klare Ziele mit ehrgeizigem Zeitplan:
- In 120 Tagen muss jede Bundesbehöde auf ihrer Open Government Webpage einen Open Government Plan veröffentlichen, der beschreibt, wie in der Behörde Transparenz und Kollaboration verbessert werden sollen und wie Bürgerbeteiligung integriert werden kann.
- In nur 60 Tagen werden der Bundes CIO und CTO ein Open Government Dashboard freischalten, auf dem die Open Government Pläne jeder Bundesbehörde veröffentlicht werden – ergänzt um Graphiken und Statistiken, die den Fortschritt in der Umsetzung der Direktive aufzeigen.
Normenprüfung soll Hindernisse aus dem Weg räumen
Kein Extrageld – aber gute Ratschläge
Wir dürfen gespannt sein, was wir in 45, 60 oder 120 Tagen an konkreten neuen Gov 2.0 Beispielen in den USA sehen werden. Hierzulande kommen einem diese Fristen ja geradezu utopisch vor – es wäre daher schön, wenn das Vorbild jenseits des Atlantiks auch auf Deutschland wirkt und sich die hiesigen zarten Anfänge einer Open Government Initiative beschleunigen lassen. Vielleicht veröffentlicht dann die deutsche Bundesregierung schon zum nächsten IT-Gipfel im Dezember 2010 in Dresden einen eigenen Open Government Plan.
Vielleicht ja sogar noch früher….














Um die Verbreitung der OGD in Deutschland zu vereinfachen, haben wir die OGD ins Deutsche übersetzt. Download hier:
http://www.csc.com/de/ds/27417/27605-gesellschaftlicher_wandel