Großbritanien wird “Smart Government” – Open Data Initiative

In England wird Verwaltung offener – Verwaltungsdaten werden zugänglich

Am 7. Dezember 2009 hat die britische Regierung eine Reihe an Policy Proposals veröffentlicht, in denen die Ziele der Vision von Malmö bereits in Teilen umgesetzt werden. Zur Erinnerung: auf der eGovernment Konferenz der EU in Malmö wurde am 18.11.2009 eine Ministerielle Deklaration verabschiedet, nach der die Mitgliedsstaaten sich verpflichten, künftig  transparenter, kollaborativer und offener zu werden durch Nutzung der Potenziale des Internets.

malmoe logo

Dazu gehört auch die Bereitstellung öffentlicher Daten in einfach zugänglicher und maschinenlesbarer Form zur beliebigen weiteren Verwendung – z.B. zur Entwicklung von Anwendungen, die für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen einen Nutzen stiften. Dafür gibt es seit dem Sommer 2009 das Vorbild http://www.data.gov aus den USA.

Heute nun hat die britische Regierung detaillierte Konzepte vorgelegt, wie ein UK Datenportal ebenfalls den einfachen Zugang zu öffentlichen Daten bereitstellen kann.

Außerdem hat die UK Regierung klare Regeln und Definitionen veröffentlicht, allem voran eine Definition für “öffentliche Daten”:

‘Public data’ are ‘government-held non-personal data that are collected or generated in the course of public service delivery’.

Mit anderen Worten: öffentliche Daten sind Daten, die sich in öffentlicher Hand befinden, keine Personendaten enthalten und (an-) gesammelt wurden durch die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.

putting frontline square long

Weitere Prinzipien definieren nun konkret den Umgang mit diesen Daten:

  • Public data will be published in reusable, machine readable form
  • Public data will be available and easy to find through a single easy to use online access point (www.data.gov.uk)
  • Public data will be published using open standards and following the recommendations of the World Wide Web Consortium
  • Any ‘raw’ dataset will be represented in linked data form
  • More public data will be released under an open licence which enables free reuse, including commercial reuse
  • Data underlying the Government’s own websites will be published in reusable form for others to use
  • Personal, classified, commercially sensitive and third-party data will continue to be protected.”

Übersetzt und zusammengefaßt: Diese Prinzipien schreiben fest, dass Daten wiederverwendbar und maschinenlesbar über ein einziges Portal bereitgestellt werden, dass sie in einem offenen Standard gemäß der Empfehlungen des W3C Konsortiums veröffentlicht werden sollen, Rohdaten verlinkt werden sowie dass weitere öffentliche Daten mit einer offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden, die sowohl die private als auch die kommerzielle Nutzung kostenfrei ermöglicht. Auch Daten, die eigenen Verwaltungswebsites zugrunde liegen, werden verfügbar gemacht. Wichtig die Klarstellung, dass alle personenbezogenen, sensitiven, der Geheimhaltung unterliegenden oder Dritten gehörenden Daten weiterhin geschützt bleiben.

Es stellt sich nun die Frage, wann wir in Deutschland mit www.data.gov.de rechnen können. Auch Deutschland hat die Ministerial Deklaration von Malmö unterschrieben. Die jüngsten Aktivitäten des Bundesinnenministeriums geben zu Hoffnungen Anlass. Es wäre gut, wenn daraus schnell ein konkretes Vorhaben wird, schließlich wollen wir nicht noch ein paar Ränge absteigen im eGovernment Vergleich der EU Mitgliedsstaaten. Unser Vorschlag an das BMI: hierfür können Mittel des Konjunkturpaketes 2 sinnvoll eingesetzt werden. Die Seiten www.data.de und www.data.gov.de sind immerhin noch nicht anderweitig belegt.

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Von Anke Domscheit | 7. Dezember 2009 | Ein Kommentar
Abgelegt unter: Best Practice, News

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