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Sehr gute Beteiligung am ersten nationalen Programmierwettbewerb

2. Februar 2012 – 09:02 | Kein Kommentar | 137 Aufrufe

Über 300 Datensätze, mehr als 100 Ideen und rund 75 fertig programmierte Anwendungen sind nach dem Einreichungsschluss beim ersten nationalen Programmierwettbewerb „Apps für Deutschland” eingegangen. „Das ist eine sehr gute Beteiligung für diesen ersten nationalen …

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Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Eingereicht von auf 2. März 2010Ein Kommentar | 611 Aufrufe

Heute gg. 10:15 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, dass die konkrete Ausgestaltung der #Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß ist. Viele Interessierte hatten die Entscheidung mit Spannung erwartet. Man konnte die Entscheidungsverkündung heute live per Phoenix, per Twitter und über andere Quellen verfolgen. Über seinen eigenen Twitteraccount wies das BVerfG dann gegen 10.30 Uhr auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung hin:

@BVerfG: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß: Pressemitteilung vom 02.03.2010 http://bit.ly/9pDc3p

Die Entscheidung ist Anlass zur Freude, denn die Sammel-Verfassungsbeschwerde (bisher größte Sammelklage aller Zeiten in Karlsruhe) war erfolgreich. Es wurde festgestellt, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden sollen. Allerdings wird die Freude von Medienrechtlern etwas gebremst, da nur die Ausgestaltung des Gesetzes als fehlerhaft anerkannt wurde. An der Tatsache, dass zur Umsetzung der EU-Richtlinie ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nötig ist, hat sich nichts geändert. Die Verfassungsrichter des BVerfG haben die Zulässigkeit der EU-Richtlinie nicht in Frage gestellt. Ganz praktisch heisst das, dass jetzt das Gesetz nachgebessert werden muss. Man darf gespannt sein, wie sich das Thema weiter entwickelt.

Mehr Infos gibts hier:

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