Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Heute gg. 10:15 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, dass die konkrete Ausgestaltung der #Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß ist. Viele Interessierte hatten die Entscheidung mit Spannung erwartet. Man konnte die Entscheidungsverkündung heute live per Phoenix, per Twitter und über andere Quellen verfolgen. Über seinen eigenen Twitteraccount wies das BVerfG dann gegen 10.30 Uhr auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung hin:
@BVerfG: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß: Pressemitteilung vom 02.03.2010 http://bit.ly/9pDc3p
Die Entscheidung ist Anlass zur Freude, denn die Sammel-Verfassungsbeschwerde (bisher größte Sammelklage aller Zeiten in Karlsruhe) war erfolgreich. Es wurde festgestellt, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden sollen. Allerdings wird die Freude von Medienrechtlern etwas gebremst, da nur die Ausgestaltung des Gesetzes als fehlerhaft anerkannt wurde. An der Tatsache, dass zur Umsetzung der EU-Richtlinie ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nötig ist, hat sich nichts geändert. Die Verfassungsrichter des BVerfG haben die Zulässigkeit der EU-Richtlinie nicht in Frage gestellt. Ganz praktisch heisst das, dass jetzt das Gesetz nachgebessert werden muss. Man darf gespannt sein, wie sich das Thema weiter entwickelt.
Mehr Infos gibts hier:
- ZDF-Mitschnitt auf Youtube
- Vorratsdatenspeicherung.de, (sehr umfangreiche Infoseite vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)
- Twapperkeeperarchiv mit vielen Tweets zu #vds
- “Die zehn Gebote der Vorratsdatenspeicherung”, sueddeutsche.de, Heribert Prantl (2.03.2010)
- “Vorratsdatenspeicherung: Kein Sieg für die Bürgerrechte”, internet-law.de, RA Thomas Stadler (2.03.2010)
- “Was das Urteil wirklich bedeutet”, SpiegelOnline, Christian Stöcker (2.03.2010)
- ”Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger”, sueddeutsche.de, Heribert Prantl (2.03.2010)
- “Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig”, ZeitOnline (2.03.2010)
- “Das diffuse Gefühl der Überwachung”, Focus, Hartmut Kistenfeger (2.03.2010)
- “Bosbach: Vorratsdatenspeicherung nötig zum Schutz vor Terror”, Reuters (2.03.2010)
- “Größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten”, TAZ, Christian Rath (9.11.2007)




Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html
Endlich!
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